Forderungseinzug

Sie haben Außenstände? Ersparen Sie sich die Umstände für mehrere erfolglose Mahnschreiben. Ein Schuldner, der Unternehmer ist, kommt automatisch in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zahlt. Einen Verbraucher müssen Sie auf der Rechnung auf diesen Umstand hinweisen. Kommt der Schuldner in Verzug, hat er Zinsen in Höhe von 5 bzw. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Seit dem 01.07.2008 beträgt der Basiszinssatz 3,19 %! Im Verzugsfall hat der Schuldner außerdem die Kosten der Rechtsverfolgung, also die Anwaltskosten zu tragen.

Der Forderungseinzug wird von hier schnell und unbürokratisch erledigt.